Wer übernimmt die Kosten für die Installation der optischen Telekommunikationssteckdose (OTO)?
In den meisten Fällen ist die Installation der optischen Steckdose (OTO) durch die Aktivierungsgebühren abgedeckt und es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
In den folgenden Ausnahmefällen muss die Hauseigentümer:in jedoch für die Installation aufkommen:
- Erweiterung eines bestehenden Gebäudes (z. B. neuer Stock)
- Aufteilung eines Gebäudes in mehrere Einheiten
- Installationsanfrage, nachdem eine Inhaber:in in der Vergangenheit eine kostenlose Installation abgelehnt hat
In solchen Fällen ist das Verfahren wie folgt:
- Unsere Kund:innen werden während der Bearbeitung der Bestellung durch unsere technischen Teams informiert
- Die Installationsgebühren werden vom Techniker je nach Situation der Kund:in festgelegt.

Wo wird die optische Steckdose (OTO) installiert?
Der Standort der OTO-Steckdose wird gemäss den BAKOM-Richtlinien (Artikel 6.4 der Technischen Richtlinien betreffend FTTH-Installationen in Gebäuden) ausgewählt.
In Privathaushalten kann die OTO-Steckdose in einem Multimediaverteiler installiert werden, sofern ein solcher vorhanden ist, oder im Wohnzimmer.
Die Verlegung einer vorhandenen Steckdose ist nicht durch die Aktivierungsgebühren abgedeckt.
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